Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Diese Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünfte. Geschäftsbedingungen von Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht widersprechen und den Vertrag durchführen, auch dann, wenn wir im Einzelfall nicht auf sie Bezug nehmen.

2. Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen mit Kaufleuten gelten unsere Geschäftsbedingungen

3. Beziehen sich unsere Lieferungen und Leistungen auf die Planung, Errichtung oder Montage von Anlagen, die fest mit einem Gebäude verbunden werden (z. B. Einbau von Meldeanlagen, Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) oder erfordern unsere Lieferungen oder Leistungen bauliche Maßnahmen (z. B. Verlegung von Rohrleitungen oder Kabeln), so gelten diese Geschäftsbedingungen ergänzend zu unseren »Besonderen Bedingungen für Anlagenbau- und Installationsarbeiten«.

§ 2 Angebot und Abschluss von Verträgen

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Kundenbestellungen führen erst zum Vertragsschluss, wenn wir die Bestellungen schriftlich bestätigen oder die Lieferung oder Leistung ausführen.

2. Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend. Garantien bedürfen unserer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Preise

1. Die Preise gelten ab unserem Lager ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.

Den Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis. Verpackungen nehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen zurück, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Die vereinbarten Preise gelten vier Monate ab Zustandekommen des Vertrages. Sind längere Lieferfristen vereinbart, so sind wir berechtigt, unsere Preise nach billigem Ermessen anzuheben, wenn sich unsere Kalkulationsgrundlagen durch inzwischen eingetretene Steigerungen von Löhnen, Lohnnebenkosten, Material -, Frachtpreisen oder Preisen für sonstige Drittleistungen wesentlich geändert haben.

§ 4 Lieferung

1. Von uns genannte Liefer- und Leistungsfristen sind ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung Circa-Fristen. Teillieferungen und - leistungen sind zulässig.

2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, für den wir durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse unverschuldet an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Lieferung oder Leistung gehindert sind; wir benachrichtigen den Kunden unverzüglich von solchen Verzögerungen.

3. Geraten wir aus Gründen, die wir verschuldet haben, mit unserer Lieferung oder Leistung in Verzug, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn eine vom Kunden schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist und der Kunde zusammen mit der Nachfristsetzung schriftlich den Rücktritt angedroht hatte; die Nachfrist muss mindestens vier Wochen betragen. Bei Dauerschuldverhältnissen tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht des Kunden zur vorzeitigen Vertragskündigung. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Verzugs und Nichterfüllung gilt §7 dieser »Allgemeinen Geschäftsbedingungen«.

§ 5 Versand und Gefahrenübergang

1. Wir versenden auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Wahl von Versandart und Versandweg liegt bei uns. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, gelieferte Ware im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder unseren Betrieb verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn wir gelieferte Ware beim Kunden aufstellen oder montieren.

3. Bei Verzögerungen der Absendung, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt über, in dem wir dem Kunden unsere Versandbereitschaft mitteilen.

§ 6 Mängelrüge; Sach- und Rechtsmängel; sonstige Leistungsstörungen

1. Unsere kaufmännischen Kunden unterliegen der Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unsere sonstigen Kunden sind verpflichtet, unsere Lieferungen oder Leistungen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel zu rügen; verborgene Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

2. Wir leisten Gewähr für die Freiheit unserer Lieferungen von Sach- und Rechtsmängeln. Nacherfüllung leisten wir – gegenüber unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, nach unserer Wahl – durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Falls die Nacherfüllung nach Ablauf einer vom Kunden schriftlich zu setzenden Frist von angemessener Länge endgültig fehlschlägt, kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das Erfordernis der Fristsetzung entfällt, wenn das Gesetz eine Fristsetzung ausdrücklich als entbehrlich bezeichnet. Bei Dauerschuldverhältnissen tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht des Kunden zur vorzeitigen Vertragskündigung. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Sach- oder Rechtsmängeln gilt § 7 dieser »Allgemeinen Geschäftsbedingungen«.

3. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln beträgt für unsere Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, ein Jahr, es sei denn, es liegt ein Mangel im Sinne der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB vor oder uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last oder wir hätten den Mangel arglistig verschwiegen; in diesen Fällen gilt die vom Gesetz bestimmte Verjährungsfrist. Bei Kunden, die Verbraucher sind, gilt stets die gesetzliche Verjährungsfrist.

4. Die Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln entfallen, wenn er seiner Verpflichtung zur Untersuchung und Rüge gemäß Abs. 1 nicht ordnungsgemäß nachkommt oder wenn er unsere Lieferungen oder Leistungen unsachgemäß geändert hat und die Änderung einen wesentlichen Einfluss auf den Mangel oder auf den zu seiner Erkennung oder Beseitigung erforderlichen Aufwand hat.

5. Soweit wir Mängelbeseitigung durchführen, obwohl wir hierzu im Rahmen der Gewährleistung nicht verpflichtet sind, können wir den Aufwand nach unseren allgemein üblichen Vergütungssätzen in Rechnung stellen.

6. Erbringen wir außerhalb des Bereichs der Sach- und Rechtsmängelhaftung Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß oder begehen wir eine sonstige Pflichtverletzung gegenüber dem Kunden, so hat der Kunde dies stets schriftlich zu rügen und uns schriftlich eine Nachfrist von ausreichender Länge einzuräumen, innerhalb derer wir Gelegenheit haben, die Leistung ordnungsgemäß zu erfüllen oder in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen. Will der Kunde nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, so hat er diese Konsequenz zusammen mit der Fristsetzung schriftlich anzudrohen. Bei Dauerschuldverhältnissen tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht des Kunden zur vorzeitigen Vertragskündigung. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt § 7 dieser »Allgemeinen Geschäftsbedingungen«.

§ 7 Haftung

1. Unsere vertragliche und außervertragliche Haftung gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Höhe nach unbegrenzt. Bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit und in Fällen der Haftung ohne Verschulden haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), jedoch begrenzt auf solche vorhersehbaren Schäden, deren Eintritt durch die Kardinalpflicht verhindert werden sollte.

2. Unsere Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für von uns gegebene Garantien im Rahmen der Reichweite der jeweiligen Garantie bleiben von den Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 1 unberührt.

3. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ist unsere Haftung, soweit wir nach den vorstehenden Bedingungen zum Schadensersatz oder zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen verpflichtet sind, zusätzlich der Höhe nach auf die Leistungen unserer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt, soweit uns nicht Vorsatz zur Last fällt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und aller unserer bestehenden und zukünftigen Forderungen aus der übrigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

2. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Für den Fall, dass unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung erlischt, wird bereits jetzt vereinbart, daß das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache anteilsmäßig nach dem Rechnungswert der Vorbehaltsware auf uns übergeht und vom Kunden unentgeltlich für uns verwahrt wird.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auch von Dritten auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder an uns zur Sicherheit gemäß Abs.3 abgegebene Forderungen einzuziehen; der Kunde wird uns zu diesem Zweck alle notwendigen Informationen geben und tritt uns bereits jetzt seine Herausgabeansprüche gegen den Dritten ab.

5. Voll bezahlte Lieferungen geben wir nach unserer Wahl frei, soweit die durch den Eigentumsvorbehalt bestehenden Sicherungen die für uns zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen.

§ 9 Zahlungsbedingungen

1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug bei Rechnungserhalt zu erfolgen, es sei denn, im Vertrag bzw. in der Auftragserteilung wurde etwas Gegenteiliges vereinbart. 

2. Gerät der Kunde in Verzug, so dürfen wir ihm Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz in Rechnung stellen, wenn er Verbraucher ist. Ist der Kunde nicht Verbraucher, so dürfen wir ihm Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz in Rechnung stellen. In beiden Fällen ist die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch uns nicht ausgeschlossen.

3. Der Kunde darf gegen uns gerichtete Forderungen nicht abtreten und nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus den Liefer- und Leistungsbeziehungen zu unseren Kunden entstehenden Streitigkeiten ist Frankenthal/Pfalz, soweit der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(Stand 01.01.2013)

§ 11 Hinweispflicht zur Verbraucherschlichtung

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.