Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 - DIN EN ISO 7010 - DIN 4844-2

Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 - DIN EN ISO 7010 - DIN 4844-2

Seit Einführung der ISO 7010 ist die Sicherheitskennzeichnung bei vielen Verantwortlichen für Arbeitssicherheit ein aktuelles Thema. Um Sie in Ihrem Planung- und Umstellungsprozeß zu unterstützen, haben wir einen Sicherheitsleitfaden entwickelt und gehen auf häufig gestellt Fragen ein.

Ein umfangreiches Sortiment an Kennezeichnungen findens Sie in unserem Onlineshop www.schilder-profi.de 

 

Häufig gestellte Fragen:

Was muss ich bei der Umsetzung der Normen und Vorgaben beachten?

Nachdem die international abgestimmten Sicherheitskennzeichen aus der ISO 7010 in europäische Normen überführt wurden, sind diese auch in Deutschland nach DIN EN ISO 7010 und ASR A1.3 bindend. Ziel ist es, durch eine einheitliche Sicherheitskennzeichnung in allen Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen ein deutliches Plus an Sicherheit zu erreichen. Wir möchten Ihnen als Partner für Brandschutz und Arbeitssicherheit bei der Umsetzung helfen und haben in diesem E-Paper Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengetragen:

 

Welche Vorschriften und Normen muss ich bei der Überprüfung der Sicherheitskennzeichen im Hinblick auf Aktualität heranziehen und beachten?

DIN EN ISO 7010:2012-10: DIN 4844-2:2012-12 ASR A1.3 – Technische Regeln für Arbeitsstätten

 

Muss ich Sicherheitskennzeichen, die nicht mehr normgerecht sind, unmittelbar austauschen? Gibt es hier eine Übergangszeit?

Es gilt zunächst der Grundsatz, dass die neuen Normen und Regeln einzuhalten sind. Nur Sicherheitskennzeichen, die der Norm entsprechen, sind einzusetzen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin formuliert es wie folgt:

„Die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" [ ] enthält den aktuellen Stand der Technik zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Sicherheitszeichen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung einhält. Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (GMBl 2007, S. 674) weiterhin angewendet werden können."

Dies bedeutet konkret, dass es einen gewissen Ermessensspielraum durch eine Gefährdungsbeurteilung geben kann. Aus unserer täglichen Praxis weisen wir aber auf folgendes hin:

Es wurden zusätzliche Sicherheitszeichen, die in der Norm DIN EN ISO 7010 enthalten sind, in die ASR A1.3 übernommen. Insbesondere die Zeichen F001, F002, F003, F004, F005, F006, E009 und W029 (s. unten) wurden erheblich verändert. Diese sind daher dringend zu verwenden und alte Schilder zu ersetzen!

Beim Neubau oder signifikanten Veränderungen der Arbeitsstätte sollten nur neue Sicherheitskennzeichen verwendet werden! Wenn man alte Zeichen gegen neue austauscht, sollte dies mindestens im kompletten Betriebsteil erfolgen. Das Vorhandensein von alten und neuen Kennzeichen führt zur Verwirrung und ist zu vermeiden!

 

Was muss ich sonst noch beim Thema Sicherheitskennzeichnung beachten?

Unterweisung

Ihre Beschäftigten sind über die Bedeutung der eingesetzten Sicherheitskennzeichen sowie über die Verpflichtung zu deren Beachtung zu unterweisen - nach der Erstunterweisung mindestens einmal jährlich. Mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung können Sie auch kürzere oder längere Unterweisungsintervalle festlegen. Wenn sich Sicherheitskennzeichen ändern, sind Mitarbeiter auch entsprechend zu unterweisen.

Erkennbarkeit

Die Erkennbarkeit von Sicherheitszeichen hängt stark von der Größe der Zeichen ab. Diese wiederum von der Sichtweite, aus der das Kennzeichen noch wahrgenommen werden muss. Beispielsweise sollten Brandschutzkennzeichen eine Höhe von mindestens 10cm aufweisen, damit diese aus 10m Entfernung gut gesehen werden können. Eine Tabelle mit konkreten Sichtabständen und Schildergrößen ist in der DGUV Information 211-041 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ aufgeführt. Empfehlenswert sind Größen ab 15cm. Da auch in weiter Entfernung ein Sicherheitskennzeichen gut sichtbar sein muss, bietet sich zusätzlich die Nutzung von sogenannten „Winkelschildern“ oder „Fahnen“ an. Diese stehen annähernd rechtwinkelig zur Wand und sind daher in z.B. langen Fluren besonders sichtbar.

Weiterhin ist darauf zu achten, dass

  • die Sicht auf die Sicherheitszeichen nicht eingeschränkt ist
  • Sicherheitszeichen ausreichend beleuchtet sind (Hinweis: gemäß ASR A1.3 sind Brandschutzzeichen aus langnachleuchtenden Materialien in Rettungswegen einzusetzen, sofern keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist)
  • Rettungs- bzw. Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sind (evtl. Verwendung von Winkelschildern)

Kontrolle der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit der Sicherheitskennzeichen ist regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf instand zusetzen. Die Kontrollintervalle sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

 

Download Checkliste Sicherheitskennzeichen als PDF

Onlineshop www.schilder-profi.de

 

Weiterführende Literatur und Quellen

 

Zusammenfassung und Fazit

Die Sicherheitskennzeichnung gemäß Normen und Vorschriften umzusetzen, bedeutet dem aktuellen „Stand der Technik“ zu genügen und im Sinne der Vermutungswirkung Rechtssicherheit durch die Anwendung der ASR A1.3 zu erlangen. Vor allem aber ist es ein Plus an Sicherheit – für Sie, Ihre Mitarbeiter, Gäste und Besucher.

Als Ihr kompetenter Partner im Bereich Brandschutz/Arbeitssicherheit beraten wir Sie gerne allumfassend zum Thema Sicherheitskennzeichnung und Flucht- und Rettungspläne. Fragen Sie unser Massong-Vertriebsteam oder melden sich unter: Tel.: 06233/ 3650 oder info@massong.com.

 

Hinweis:

Diese Informationsschrift ist sorgfältig recherchiert. Für etwaige Fehler wird dennoch keine Haftung übernommen.