Sichere Atemwege bei gefährlichen Stoffen: Einblick in die DGUV Information 205-035
Mittwoch, 23. Juli 2025

Sichere Atemwege bei gefährlichen Stoffen: Einblick in die DGUV Information 205-035

Was steckt hinter der DGUV Information 205-035?

Die DGUV Information 205-035 trägt den Titel:
„Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr“
und richtet sich an Einsatz- und Führungskräfte, aber auch an Unternehmen und Sicherheitsbeauftragte, die regelmäßig mit gefährlichen Stoffen in Berührung kommen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Gefährdungsbeurteilung im Fokus: Nur wer weiß, welchen Risiken Mitarbeitende ausgesetzt sind, kann passende Schutzmaßnahmen definieren.
  • Schutzniveau abhängig von der Gefährdung: Ob partikelförmige Gefahrstoffe, Gase, Dämpfe oder Sauerstoffmangel – die Information unterscheidet klar nach Art der Gefahr.
  • Atemschutzstufen und Geräteeinsatz: Es werden verschiedene Schutzstufen definiert – von Filtergeräten über Isoliergeräte bis hin zu Gebläseunterstützten Systemen.
  • Besonderheiten in kontaminierten Bereichen: Auch das Verhalten nach dem Einsatz, etwa beim Ablegen der Ausrüstung oder der Dekontamination, wird berücksichtigt.

Mit diesem Regelwerk wird also ein praxisorientiertes Werkzeug an die Hand gegeben, das sowohl Arbeits- als auch Gesundheitsschutz stärkt.

Gebläsefiltergeräte im Einsatz: Ein Blick auf das Dräger X-plore 8000 System

Ein spannender Aspekt der DGUV 205-035 ist die Empfehlung von Gebläsefiltergeräten bei mittleren bis hohen Belastungen – insbesondere dann, wenn längere Tragezeiten oder thermische Belastungen eine Rolle spielen.

Warum Gebläsefiltergeräte?

  • Reduzierung der Atemwiderstände: Durch die aktive Luftzufuhr wird das Atmen deutlich erleichtert - ein klarer Vorteil in kurzen und langen Einsatzen
  • Höherer Tragekomfort: Kein unangenehmes Schwitzen unter der Maske, weniger Erschöpfung, mehr Sicherheit.
  • Hohe Schutzwirkung: Besonders bei gefährlichen Partikeln oder Gasen einsetzbar, abhängig von Filterkombination.

Beispiel: Dräger X-plore 8000


Das Dräger X-plore 8000 System steht exemplarisch für moderne, leistungsfähige Gebläsefiltergeräte. Es kombiniert robuste Technik mit komfortabler Bedienung und passt sich flexibel an verschiedene Einsatzszenarien an:

  • Automatische Luftstromregulierung sorgt für gleichbleibenden Überdruck im Atemanschluss.
  • Modularer Aufbau erlaubt den Einsatz unterschiedlicher Filter für Gase, Dämpfe oder Partikel.
  • Ergonomisches Tragesystem reduziert Belastung auf Rücken und Schultern.
  • ATEX-Version erhältlich für explosionsgefährdete Bereiche.

Gerade im Feuerwehr- oder Gefahrstoffbereich, aber auch in der Industrie und bei kommunalen Einrichtungen, wird das X-plore 8000 zunehmend eingesetzt – nicht zuletzt, weil es den Anforderungen der DGUV Information 205-035 in vielerlei Hinsicht gerecht wird.

Wie unterscheiden sich die Systeme?

Hersteller   ModellATEX verfügbar Filterkombis Tragekomfort Zubehörvielfalt 
DrägerX-plore 8000            HochSehr hochHoch
Produkt 1✅ HochHochSehr hoch
Produkt 2❌ / ✅Mittel–hochMittel–hochMittel
Produkt 3
MittelHochMittel
Produkt 4
TeilweiseMittelHochMittel–hoch
Die Tabelle zeigt, auf was man bei anderen Produkten achten soll und wie X-plore dazu steht.

Pflicht: Unterweisung nach § 12 ArbSchG und § 4 BetrSichV

Inhalte der Unterweisung müssen beinhalten:

  • Funktion und Handhabung des Gebläsefiltergeräts (z. B. Einschalten, Filterwechsel, Akkukontrolle)
  • Trageweise und Auswahl des passenden Atemanschlusses (Haube, Helm, Maske)
  • Einsatzgrenzen des Systems (z. B. nur bei ausreichendem Sauerstoffgehalt >17 Vol.-%)
  • Hygiene und Reinigung
  • Verhalten bei Störungen oder Ausfall

Für den Einsatz von Gebläsefiltergeräten ist in der Regel keine G 26.3-Untersuchung erforderlich.

Hintergrund:

Die G 26-Untersuchung („Atemschutzgeräte“) unterscheidet drei Stufen:

StufeGerätetypBeispielEignungsuntersuchung Pflicht?
G 26.1 Einfache Filtergeräte ohne MaskeStaubmasken Dräger FFP2/FFP3 ❌ Nicht zwingend
G 26.2Halbmasken mit Filternz. B. Dräger X-plore 3300✅ bei regelmäßiger Nutzung
G 26.3Isoliergeräte mit eigenem Luftvorrat Pressluftatmer (Feuerwehr etc.) ✅ verpflichtend

Und wo stehen Gebläsefiltergeräte?

Gebläsefiltergeräte mit Haube oder Helm (z. B. Dräger X-plore 8000 mit Gebläsesystem und Kopfhaube)

  • zählen nicht als Atemschutz im Sinne der G 26.3,
  • da kein erhöhter Atemwiderstand auftritt (die Luft wird aktiv zugeführt)
  • sie gelten in vielen Fällen sogar als „leichter“ Atemschutz – vergleichbar mit Schutzstufe G 26.1.
Fazit: Sicherheit beginnt mit Wissen – und der richtigen Ausrüstung

Die DGUV Information 205-035 ist mehr als ein Regelwerk – sie ist ein praxisnaher Leitfaden für sicheren Atemschutz im Alltag. Wer sie kennt und umsetzt, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern vor allem eins: Schutz für die Menschen, die täglich Risiken eingehen.

Und moderne Gebläsefiltergeräte wie das Dräger X-plore 8000 zeigen, wie innovative Technik dabei hilft, diesen Schutz nicht nur sicher, sondern auch tragbar zu machen.

Tipp zum Schluss:
Wer sich unsicher ist, welches Atemschutzsystem für den eigene Werkstatt oder Einsatzbereich geeignet ist, kann sich jederzeit von uns beraten lassen – gerne auch mit Vorführung der Systeme vor Ort. Denn beim Atemschutz gilt: lieber einmal mehr prüfen, als einmal zu wenig geschützt sein.